Nein – seit November 2017 können auch Fraktionen innerhalb der Wechselphase geändert werden.
Die reine Änderung der Fraktionszugehörigkeit führt nicht dazu, das die Flaggen neu bestätigt werden müssen.
Nein – seit November 2017 können auch Fraktionen innerhalb der Wechselphase geändert werden.
Die reine Änderung der Fraktionszugehörigkeit führt nicht dazu, das die Flaggen neu bestätigt werden müssen.